Ausbildung und Befähigung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer gem. DGUV 205-023
Arbeitgeber in der Pflicht
Aufgrund
- des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
sind 5 % der Mitarbeiter zum Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer auszubilden.
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer professionell mit Kompetenz und unseren hochwertigen Geräten aus.
Inhalte:
Theorie:
2 x ca. 45 Minuten: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall
Praxis:
Handhabung, Funktion und Auslösen von Feuerlöschgeräten, Löschtaktik und Selbsteinschätzung bei der Brandbekämpfung, betriebsspezifische Besonderheiten, Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Ausbildung:
Ausbildung bei Ihnen vor Ort durch unsere zertifizierten Ausbilder, inkl. Bereitstellung Fire-Trainer (Brand-Simulationsgerät) und inkl. hochwertigen Feuerlöschgeräten (Wasser, CO2 , Schaum, Löschdecke), Teilnahme-Zertifikat, Anfahrt
Die Ausbildung kann bei Ihnen vor Ort stattfinden:
- Individuell an Ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasste Ausbildung
- Keine Fehlzeit und Anfahrt Ihrer Brandschutzhelfer
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives Angebot:
Ausbildung anfragen
oder Tel. 07944 – 94 09 26
Weitere Informationen
In der Broschüre "205-023" der DGUV, die Sie hier laden können, finden Sie weitere Informationen zum Thema: