Brandschutz-Unterweisung mit praktischer Löschübung

Im Brandfall wissen, was zu tun ist.

BrandschutzUnterweisung mit Britz Brandschutz

Arbeitnehmer müssen im Brandschutz unterwiesen werden.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt für alle Mitarbeiter

  • eine theoretische Unterweisung und
  • eine praktische Löschübung vor

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 Abschnitt 6.1 sind die Beschäftigten einer Arbeitsstätte regelmäßig zu unterweisen.

Laut § 4 BGV/GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ muss die Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.

Wir führen Ihre Brandschutz-Unterweisung mit praktischer Löschübung professionell durch. Mit unseren hochwertigen Geräten und Kompetenz bereiten wir Sie optimal auf den Brandfall vor.

Die Unterweisung kann bei Ihnen vor Ort stattfinden:

  • Individuell an Ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasste Unterweisung
  • Keine Fehlzeit und Anfahrt Ihrer Mitarbeiter
  • Anzahl der Teilnehmer kann flexibel variiert werden

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives Angebot

Brandschutz-Unterweisung anfragen

oder Tel. 07944 – 94 09 26