Brandschutz-Unterweisung mit praktischer Löschübung
Im Brandfall wissen, was zu tun ist.
Arbeitnehmer müssen im Brandschutz unterwiesen werden.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt für alle Mitarbeiter
- eine theoretische Unterweisung und
- eine praktische Löschübung vor
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 Abschnitt 6.1 sind die Beschäftigten einer Arbeitsstätte regelmäßig zu unterweisen.
Laut § 4 BGV/GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ muss die Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
Wir führen Ihre Brandschutz-Unterweisung mit praktischer Löschübung professionell durch. Mit unseren hochwertigen Geräten und Kompetenz bereiten wir Sie optimal auf den Brandfall vor.
Die Unterweisung kann bei Ihnen vor Ort stattfinden:
- Individuell an Ihre betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasste Unterweisung
- Keine Fehlzeit und Anfahrt Ihrer Mitarbeiter
- Anzahl der Teilnehmer kann flexibel variiert werden
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives Angebot
Brandschutz-Unterweisung anfragen
oder Tel. 07944 – 94 09 26